QuickZoll vereinfacht Ihre Rückreise: Melden Sie Einkäufe für den privaten Gebrauch oder zum Verschenken selbstständig an, bezahlen Sie anfallende Zollabgaben und greifen Sie auf die wichtigsten Informationen über die Einreise in die Schweiz zu – alles in einer einzigen offiziellen App.
Eine einfache Alternative, die rund um die Uhr verfügbar ist
Mit QuickZoll können Sie Waren für Ihren privaten Gebrauch oder zum Verschenken selbstständig zur Einfuhr anmelden, ohne den Zollschalter aufsuchen zu müssen. Die App funktioniert rund um die Uhr und überall, eine vorgängige Registrierung ist nicht erforderlich. Bei der Bezahlung der Abgaben wählen Sie einfach ein zweistündiges Zeitfenster aus, in dem Sie die Grenze überqueren werden. Die angemeldeten Waren dürfen anschliessend über sämtliche Grenzübergänge in die Schweiz eingeführt werden.
Die beste Lösung für die Einfuhr von Waren zum normalen Mehrwertsteuersatz
QuickZoll verwendet einen einheitlichen Mehrwertsteuersatz von 8,1 %, was die Anmeldung von eingekauften Waren erheblich vereinfacht. Der reduzierte Mehrwertsteuersatz von 2,6 % wird nicht berücksichtigt. So wird verhindert, dass die Nutzerinnen und Nutzer für jedes Produkt den jeweiligen Mehrwertsteuersatz angeben müssen. Für Waren, die unter den Normalsatz fallen, ist die App demnach die einfachste und effizienteste Lösung: Mit ihr sparen Sie Zeit, weil jegliche Zollformalitäten an der Grenze entfallen.
Liste häufig eingeführter Waren mit dem entsprechenden Mehrwertsteuersatz:
Waren |
MWST-Satz |
---|---|
Bekleidung, Schuhe |
8,1 % |
Elektronikartikel, Zubehör |
8,1 % |
Kosmetika, Parfüm |
8,1 % |
Wein, Spirituosen |
8,1 % |
Uhren, Schmuck |
8,1 % |
Möbel, Gartenmöbel, Objekte für den Aussenbereich |
8,1 % |
Zigaretten, Tabak |
8,1 % |
Lebensmittel |
2,6 % |
Medikamente aus der Apotheke |
2,6 % |
Bücher, Zeitungen |
2,6 % |
Hinweis: Finden sich im Warenkorb mehrheitlich Produkte, die unter den reduzierten Mehrwertsteuersatz fallen (z. B. Lebensmittel), so ist eine mündliche oder schriftliche Anmeldung vorteilhafter.
Bitte beachten Sie: Bestimmte Waren unterliegen Beschränkungen, Bewilligungen oder Verboten und können nicht mit QuickZoll angemeldet werden. Dies betrifft insbesondere Fahrzeuge, Waffen und lebende Tiere (vollständige Liste in den QuickZoll-Nutzungsbedingungen (PDF, 36 kB, 07.05.2025)). Solche Waren müssen Sie bei einem durch das Personal des BAZG besetzten Grenzübergang anmelden.